Sicherheit

DIN EN 15567 einfach erklärt: die Norm für Seilgärten

Was die europäische Seilgartennorm regelt, wie sich Teil 1 und Teil 2 unterscheiden, wer Anlagen prüft und warum die Norm kein Gesetz und trotzdem maßgeblich ist.

DIN EN 15567 ist die Norm für Seilgärten. Sie besteht aus zwei Teilen: Teil 1 regelt Konstruktion und Sicherheitsanforderungen, Teil 2 den Betrieb. Die Norm ist europäisch entstanden und gilt in Deutschland als DIN EN 15567. Sie ist kein Gesetz, beschreibt aber den anerkannten Stand der Technik, an dem sich Betreiber, Prüfer und Gerichte orientieren.

Diese Seite erklärt verständlich, was in den beiden Teilen steht, wie Prüfung und Betrieb ablaufen und was das für Sie als Besucher bedeutet. Den Normtext selbst kann sie nicht ersetzen. Den Überblick über Sicherheit im Kletterwald finden Sie auf der Themenseite Sicherheit im Hochseilgarten.

Was eine Norm ist und was nicht

Normen sind technische Regeln, die in Fachgremien erarbeitet werden. Auf europäischer Ebene ist dafür das Europäische Komitee für Normung zuständig, in Deutschland das DIN. Eine europäische Norm wird von den nationalen Normungsorganisationen übernommen. Deshalb trägt sie in Deutschland das Kürzel DIN EN.

Eine Norm ist kein Gesetz. Niemand wird bestraft, nur weil er eine Norm nicht anwendet. Trotzdem hat sie großes Gewicht:

  • Sie gilt als anerkannter Stand der Technik.
  • Betreiber haben eine Verkehrssicherungspflicht. Wer sich an die Norm hält, kann im Streitfall leichter zeigen, dass er diese Pflicht erfüllt hat.
  • Wer abweicht, muss im Zweifel belegen, dass die eigene Lösung mindestens gleich sicher ist.
  • Versicherer, Behörden und Gutachter ziehen die Norm als Maßstab heran.

Für Kletterwälder heißt das: Eine seriöse Anlage richtet sich nach DIN EN 15567, auch wenn das kein Gesetz vorschreibt.

Teil 1: Konstruktion und Sicherheitsanforderungen

Der erste Teil betrifft die Anlage selbst, also alles, was gebaut und montiert wird. Grob lassen sich diese Bereiche unterscheiden:

Tragkonstruktion

Anforderungen an Bäume, Masten, Fundamente, Stahlseile und Verbindungen, einschließlich der Lasten, die sie aufnehmen müssen.

Elemente und Plattformen

Gestaltung von Übergängen, Plattformen und Zugängen, damit Nutzer sich sicher bewegen und nicht gefährlich anstoßen.

Sicherungssystem

Anforderungen an Sicherungsseile, Verbindungsmittel und Sicherungsgeräte, auch an Systeme, die das Aushängen verhindern.

Prüfung und Wartung

Inspektion vor der ersten Inbetriebnahme, regelmäßige Inspektionen und Wartung nach festgelegten Verfahren.

Für Besucher ist vor allem der Punkt Prüfung wichtig. Bevor eine Anlage öffnet, wird sie geprüft. Danach folgen regelmäßige Inspektionen durch fachkundige, unabhängige Stellen. Dazwischen kontrolliert der Betreiber die Anlage selbst, bis hin zur Sichtkontrolle vor dem Öffnen.

Die Norm unterscheidet außerdem verschiedene Arten von Sicherungssystemen, von der Sicherung, die der Nutzer selbst bedient, bis zu Systemen, die Bedienfehler technisch ausschließen. Wie diese Systeme in der Praxis funktionieren, erklärt Smart-Belay-Systeme erklärt.

Teil 2: Betriebsanforderungen

Eine gute Anlage allein macht noch keinen sicheren Kletterwald. Der zweite Teil der Norm regelt deshalb, wie eine Anlage betrieben wird. Wichtige Inhalte sind:

  1. Betriebshandbuch: Der Betreiber legt schriftlich fest, wie die Anlage betrieben, kontrolliert und gewartet wird.
  2. Personal: Es gibt Anforderungen an Qualifikation, Ausbildung und Zahl der Mitarbeitenden, abhängig von Anlage und Nutzergruppen.
  3. Einweisung: Nutzer werden vor dem Klettern eingewiesen, in der Regel mit praktischer Übung.
  4. Rettung: Für jede Stelle der Anlage muss klar sein, wie eine Person geborgen wird. Ausrüstung und geschultes Personal müssen bereitstehen.
  5. Kontrollen im Alltag: Tägliche Kontrollen und regelmäßige Überprüfungen durch den Betreiber.
  6. Dokumentation: Prüfungen, Wartungen, Vorfälle und Schulungen werden aufgezeichnet.

Der zweite Teil ist auch der Grund, warum Ausbildung und Qualifikation von Seilgartenpersonal eine so große Rolle spielen. Welche Wege es dazu gibt, beschreibt Seilgarten-Trainer werden.

Die beiden Teile im Vergleich

Teil 1 Teil 2
Thema Konstruktion und Sicherheitsanforderungen Betriebsanforderungen
Richtet sich an Planer, Hersteller, Errichter, Prüfer Betreiber und Personal
Kernfragen Wie ist die Anlage gebaut und gesichert? Wie wird sie geprüft und gewartet? Wer betreibt sie, wie wird eingewiesen und gerettet, was wird kontrolliert und dokumentiert?
Für Besucher sichtbar Sicherungssystem, Zustand der Anlage Einweisung, Personal im Gelände, Regeln

Wer Seilgärten prüft

Die Norm sieht vor, dass Seilgärten nicht nur vom Betreiber selbst kontrolliert werden. Die Prüfungen lassen sich grob in drei Ebenen einteilen:

  1. Kontrollen durch den Betreiber im Alltag: Sichtkontrollen vor dem Öffnen, Kontrolle der Ausrüstung bei der Ausgabe, Beobachtung im laufenden Betrieb.
  2. Regelmäßige, gründlichere Kontrollen durch den Betreiber: Wartung und genauere Überprüfung von Elementen, Sicherungssystem und Ausrüstung in festgelegten Abständen.
  3. Inspektionen durch fachkundige, unabhängige Stellen: vor der ersten Inbetriebnahme, regelmäßig im Betrieb und nach wesentlichen Änderungen an der Anlage.

Wie oft welche Prüfung nötig ist und welche Anforderungen an Prüfstellen gelten, legt die Norm im Detail fest. Für Besucher genügt die Frage, ob und wann die letzte unabhängige Inspektion stattgefunden hat. Seriöse Betreiber können das beantworten und die Prüfung belegen.

Zur Prüfung gehört auch die Ausrüstung, die Besucher tragen. Klettergurte, Verbindungsmittel, Karabiner und Rollen unterliegen eigenen Normen für persönliche Schutzausrüstung, werden regelmäßig kontrolliert und nach Herstellervorgaben oder bei Schäden ausgesondert. Wenn Ihnen an Ihrer Ausrüstung etwas auffällt, melden Sie es sofort.

Wofür die Norm nicht gilt

Die Norm gilt für Seilgärten, nicht für alles, was mit Seilen und Klettern zu tun hat. Für Spielplatzgeräte gibt es eine eigene Normenreihe. Kletterwände in Hallen, Klettersteige im Gebirge und Sportklettern am Fels haben eigene Regeln oder Normen. Niedrige Kinderparcours können je nach Bauart und Nutzung dem Spielplatzbereich zugeordnet sein. Die Abgrenzung im Einzelfall ist Sache von Fachleuten.

Auch pädagogische Hochseilgärten werden in der Regel nach der Seilgartennorm gebaut und betrieben, selbst wenn dort Trainer vom Boden aus sichern statt der Teilnehmenden selbst. Die Unterschiede zwischen Kletterwald und pädagogischem Hochseilgarten erklärt Was ist ein Hochseilgarten?.

Was die Norm für Besucher bedeutet

Den Normtext müssen Sie nicht kennen. Aber Sie können erkennen, ob ein Park die Grundgedanken ernst nimmt:

Sichtbare Zeichen einer normgerechten Anlage

  • Es gibt eine Einweisung mit Übungsparcours, nicht nur ein Video oder ein Merkblatt.
  • Personal ist im Gelände unterwegs und erkennbar.
  • Ausrüstung wird kontrolliert ausgegeben und sieht gepflegt aus.
  • Regeln zu Alter, Größe, Gewicht und Begleitung sind schriftlich festgelegt.
  • Auf Nachfrage gibt es Auskunft zur letzten Inspektion und zum Rettungskonzept.
  • Bei Gewitter und Sturm wird geschlossen.

Manche Parks weisen auf ihrer Website auf die Prüfung nach DIN EN 15567 hin oder zeigen ein Prüfzeichen. Das ist ein gutes Zeichen, aber kein Ersatz für den eigenen Eindruck vor Ort.

Normen ändern sich

Normen werden in Abständen überprüft und überarbeitet. Bei DIN EN 15567 gibt es für Teil 1 eine überarbeitete Fassung mit einer Änderung. Welche Ausgabe aktuell gilt, steht bei DIN Media, der Vertriebsstelle für DIN-Normen. Für Betreiber ist wichtig, die jeweils gültige Fassung zu kennen. Für Besucher genügt das Wissen, dass es diese Regeln gibt und dass ein seriöser Park sich daran hält.

Fazit

DIN EN 15567 ist das Regelwerk, auf dem die Sicherheit moderner Seilgärten aufbaut. Teil 1 sorgt für eine solide Anlage mit geprüfter Sicherung, Teil 2 für einen Betrieb mit qualifiziertem Personal, Einweisung und Rettungskonzept. Die Norm ist kein Gesetz, aber der Maßstab, an dem sich jeder seriöse Betreiber messen lassen muss.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist die DIN EN 15567 Pflicht?
Eine Norm ist kein Gesetz und gilt nicht automatisch verbindlich. Sie beschreibt aber den anerkannten Stand der Technik. Betreiber, die davon abweichen, müssen im Zweifel zeigen, dass ihre Anlage genauso sicher ist. Behörden, Versicherer und Gerichte ziehen die Norm deshalb regelmäßig als Maßstab heran.
Was ist der Unterschied zwischen Teil 1 und Teil 2?
Teil 1 betrifft die Anlage selbst: Konstruktion, Sicherheitsanforderungen, Prüfverfahren und Wartung. Teil 2 betrifft den Betrieb: Personal, Einweisung, Rettung, Kontrollen im Alltag und Dokumentation.
Gilt die Norm auch für Kinderspielplätze?
Nein. Für Spielplatzgeräte gibt es eine eigene Normenreihe. Niedrige Kinderparcours können je nach Bauart und Nutzung dort einzuordnen sein. Anlagen, die als Seilgarten gebaut und betrieben werden, richten sich in der Regel nach DIN EN 15567. Die Einordnung im Einzelfall treffen Hersteller, Betreiber und Prüfstelle.
Wo kann ich die Norm lesen?
Normen sind urheberrechtlich geschützt und werden in Deutschland über DIN Media vertrieben. Der vollständige Text ist kostenpflichtig. Viele Bibliotheken von Hochschulen bieten Zugang zu Normendatenbanken.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion forestjump.de. Angaben ohne Gewähr: Maßgeblich sind die Regeln und die Sicherheitseinweisung des jeweiligen Parks.